Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) sind Vertrags­bestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.
(3) Mit der Anmeldung bei dem Anbieter werden dem Nutzer die AGB zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software umfassend.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1) Diese Vertragsbedingungen regeln die Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Nutzer von dem Anbieter.
(2) Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereit gestellt. Der Nutzer kann die auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.
(3) Die Lizenz an der Software kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erworben werden.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsdauer

(1) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Nutzers durch Betätigung der „Jetzt zahlen“ oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche nach Ausfüllen des entsprechenden Buchungsformulars zustande. Dabei kann der Nutzer durch jeweils gut ersichtliche links
- diese AGB und
- die Datenschutzerklärung
zur Kenntnis nehmen und erhält ggf. nachfolgend die Annahme seines so gemachten Vertragsangebotes durch den Anbieter per E-Mail.
(2) Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Nutzer zudem online einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.
(3) Der Vertrag läuft ab der Bestellung für die je vereinbarte Laufzeit (Jahr) und verlängert sich zum Ende der Laufzeit automatisch um die je vereinbarte Laufzeit (Jahr), wenn nicht eine der Parteien vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit der Verlängerung in Textform widerspricht oder über die Kontoverwaltung des Zahlungsdienstleisters FastSpring kündigt. In dem Widerspruchsfall endet der Vertrag zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 4 Zahlung

(1) Die monatliche Vergütung bei Kauf der Meenit Pro-Version beträgt 70,00 Euro bzw. 80,00 USD.
(2) Dieser und alle anderen Preise des Anbieters sind in Euro oder USD (wird bei Kauf ausgewiesen) und verstehen sich brutto inkl. MwSt., soweit diese anfällt.
(3) Die Bezahlung der laufenden Vergütungen erfolgt auf dem vereinbarten Zahlungsweg.
(4) Sofern der Nutzer mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(5) Gerät der Nutzer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Nutzer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.
(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Nutzer befugt.

§ 5 Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Nutzer die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Anbieters umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Nutzer. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Nutzer Rücksicht nehmen (zB bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(3) Der Nutzer soll Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich dem Anbieter mitteilen.
(4) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(5) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

§ 6 Leistungserbringung, Support

(1) Der Nutzer kann bei dem Anbieter Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Weiter kann der Nutzer den Anbieter schriftlich per Email oder sonst elektronisch kontaktieren, soweit der Nutzer über die Hilfestellung in den Tutorials hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat.
(2) Der Nutzer hat nur Anspruch auf die von dem Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.
(3) Der Anbieter kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Kunden abhängig machen.
(4) Support wird auf Deutsch oder Englisch angeboten.

§ 7 Updates

(1) Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Überlassung freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.
(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
(3) Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.
(4) Der Anbieter sichert die Daten des Nutzers auf dem vom Anbieter verantworteten Server und regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
(5) Der Nutzer von Meenit Pro kann seine Daten der Antworten jederzeit zu Sicherungszwecken exportieren.

§ 8 Verbotene Nutzungen

(1) Dem Nutzer ist verboten, die Cloud-Software übermäßig und in nicht spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
(2) Dem Nutzer ist untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu nutzen oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.
(3) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Nutzer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 9 Pflichten des Nutzers, Mitwirkung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Email-Adresse und die Zahlungsdaten. Macht der Nutzer unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Nutzer erstellt über die Registrierung seine Zugangsdaten selbst. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem Nutzer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Nutzer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Nutzers der Zugang gesperrt werden. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit ein vergessenes Passwort zurücksetzen zu lassen.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Nutzer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nicht ein anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen Software. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.
(2) Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Anbieters für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Nutzer nicht entsprechend informiert hat.
(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Nutzer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Nutzer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
(5) Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung der Software. Hierfür steht dem Anbieter eine angemessene Frist zu.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

§ 11 Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.
(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Nutzer insbesondere untersagt,
- die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,
- die Software nach zu ahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen,
- die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist,
- an der Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen
(3) Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Nutzers werden auf den Servern des Anbieters gespeichert. Der Nutzer bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit ist der Anbieter nur Auftragsverarbeiter.

§ 12 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
(5) Der Nutzer erlaubt dem Anbieter, die vom Nutzer eingespeisten Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten auf einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Nutzer auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.